Anhänger ziehen in und durch Holland

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Mleity78
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Anhänger ziehen in und durch Holland

Beitrag von Mleity78 »

Schönen guten morgen.
Es geht um ein Gespann welches durch Holland fährt der Anhänger ist dabei Auflauf gebremst.

Ein Arbeitskollege war die Woche beim TÜV und hat dort mit einem Ehepaar gesprochen welches mit einem Wohnwagen durch Holland gefahren ist. Und dabei wie eigentlich üblich das Seil für die bremse über die Zugvorrichtung geworfen.
Bei einer Kontrolle wurden sie dann von den Holländischenbeamten um 200€ erleichtert weil es verboten sei das sicherungsseil einfach über die Kupplung zu werfen. Es müsse eine Art abschleppöse vorhanden sein wo das Seil mittels Karabiner eingehängt werden müsse.

Hat das schon mal jemand gehört oder wohl auch schon mal erlebt?
johann
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Anhänger

Beitrag von johann »

Moin

War zum verkauf mit Anhänger und Kart in Holland unterwegs , bin zwar nicht von der Polizei angehalten worden , aber der nette Käufer hat mich drauf aufmerksam gemacht und

wir haben vor Ort schnell umgehängt.
Stefan1311
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Anhänger ziehen in und durch Holland

Beitrag von Stefan1311 »

Hallo zusammen.

Das ist hier auch so bei abnehmbaren Anhängerkupplungen.

Begründet wird es wenn die Kupplung sich mal selbstständig macht , das der Anhänger
dann doch noch durch das Seil gebremst ( Handbremse) wird. ;)

mfg Stefan
Zuletzt geändert von Stefan1311 am Mo 4. Apr 2016, 10:05, insgesamt 1-mal geändert.
pehaha
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Anhänger ziehen in und durch Holland

Beitrag von pehaha »

Wie gut das meiner ungebremst ist......ist der dann in Holland verboten ?

OK, macht Sinn...aber ein abnehmbare Kupplung verloren...noch nie gehört.

Aber die NL haben mit AHK sicher mehr Erfahrungen, sagt man.

200€.... die NL haben gute Kurse......
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R.Steelfur
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Anhänger ziehen in und durch Holland

Beitrag von R.Steelfur »

Habe das hier schon erlebt das sich eine Abnehmbare Anhängerkupplung selbständig gemacht hatte

Der hat auf der Kraftfahrstraße seinen Anhänger in der Baustelle verteilt inklusive der halben Wohnungseinrichtung vom Umzug.
Kupplungsklaue war noch auf der Kupplungskugel aber die halt nicht mehr am Fahrzeug.
War wohl nicht richtig eingerastet.

Früher war es mal so das man eine Abnehmbare AHK auch abnehmen musste. Hat sich geändert und muss nun nur noch abgenommen werden wenn es im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I ) drin steht da es z.b das Kennzeichen verdeckt.

Deswegen gibt es bei den Abnehmbaren auch immer eine Öse nebendran.
Bei den festen leider nicht immer
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Atom1kk
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Anhänger ziehen in und durch Holland

Beitrag von Atom1kk »

Gilt das auch für AHK ab Werk? ich habe nämlich keine Öse bei mir zum befestigen.

EDIT, so hab mich ein bischen schlau gemacht.

Es gibt für die EU geltende Richtlinie 94/20/EG.

Sie besagt, dass wenn das Teil mitsamt der Funktion im EU Einzelstaat als in Ordnung befunden wurde, gilt auch das recht es so zu betreiben wie es in dem Staat vorgesehen ist. Sprich, wenn in DE es zugelassen ist dass das Seil über den Kopf gelegt werden darf, so gilt das auch für die NL. und die dürfen deswegen kein Bußgeld verhängen.
Zuletzt geändert von Atom1kk am Di 5. Apr 2016, 01:31, insgesamt 1-mal geändert.
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pehaha
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Beitrag von pehaha »

Also meine Westfalia hat sogar eine Verschleißanzeige.
Wenn sie nicht eingerastet ist fällt sie dir auf die Füße.
Läßt sich auch der Schlüssel nicht abziehen.

Aber eine Zurröse ist mir auch nie aufgefallen.

Das wäre natürlich ein Klopper wenn man 200€ berappt hat...zu Unrecht.

Aber in NL ist das Problem, wenn du nicht vor Ort zahlst, werden die richtig komisch.

Ein Grund, war ich ewig nicht mehr dort war ..... glaube 2002 hatte ich es mal wieder riskiert.
Wir sind früher viel in Zandvoort mit den Formel V gefahren, die Unfreundlichkeiten haben nachhaltig beeindruckt.

EU und ihre Bürokratie, wenn die NL hier auch so korrekt wären, besonders die Brummifahrer.
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danwir
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Beitrag von danwir »

Hallo, uih uih uih. Ich hab prompt letzte Woche eine abnehmbare an mein Auto montiert. Wir haben die Karts auf einem Einachser ungebremst. Wir wollen damit dieses jahr auch mal nach Holland und Belgien. Wenn ich das hier oben aber lese wird mir bange. Was muss ich den nun machen ? Ich kenne das nur so die schlaufe über die kupplung. Kann mir einer ne definitv richtig Antwortmgeben ? Einachser, ungebremst, abnehmbare kupplung.
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Kartiologe
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Beitrag von Kartiologe »

Bei einen ungebremsten Anhänger hast du kein Abreißseil .Das Seil dient nur zum Auslösen der Bremse und nicht zum sichern am Zugfahrzeug.
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pehaha
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Beitrag von pehaha »

Ich glaube, es gibt wichtigere Dinge im Leben.

So ein HÄTTE, WÄRE, KÖNNTE PASSIEREN Fall , wie oft kommt der vor.

Aber mit so was kann man abkassieren.

Ich will nichts bagatellisieren, aber Beispiel, ungesicherte Ladung. Ich habe das auch schon unterschätzt.....zugegeben.

Wenn ich aber meinen Hund 4 x am Tag in den Fallschirmgurt schnallen muss, ihn dann anbinden muss und 3 km später wieder entflechten.......aber kommst in eine Kontrolle.

Auf den Straßen rollen größere Gefahrenquellen als diese.

Vor allem die mit gelben Kennzeichen. :D
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