Sportanhänger für kart ??????

Alles was mit Technik zu tun hat, aber sonst nirgends reinpasst.
hotrodmarco
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Sportanhänger für kart ??????

Beitrag von hotrodmarco »

Hy

Habe eben erfahren das grundsätzlich jeder Hänger als sportanhänger angemeldet und versichert werden kann! ( steuerfrei )
Da ich mir einen Hänger speziell nur für die Karts zulegen bzw bauen will hätte ichbein paar fragen dazu.

Kart ist das Sportgerät, wie sieht es denn mit Reifen bzw Ersatzteilen motoren aus!? Darf ich die mitführen im Hänger mit den Karts zusammen!?

Gibt es eine Größen Ordnung!? ( evtl mit eingebauter Werkstatt )

Und die dazugehörigen schlüsselnummer wäre sehr interessant zu erfahren denn ich gehe gerne vorbereitet und erkundigt mit guten Argumenten zur Zulassungsstelle!!!!!

Hoffe auf gute erfahrungswerte.....

Wie gesagt mir geht es um einen reinen kart Anhänger ohne immer dieses ständige lästige umladen!!!!!!!
Immer schön am Gashan Ziehn, damit die räder auf dem Asphalt drehn
Katzendrach
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Beitrag von Katzendrach »

Hi
Das musst Du mit dem Tüv klären.Das funktioniert wie eine Eintragung Räder oä.
Bei mir war nur wichtig das ein festes mit dem Anhänger verschraubtem Gestell (Halterung)sich darin befand damit eindeutig eine Befestigung des Sportgerätes zu erkennen ist.
Des weiteren darfst du Werkstatt usw mit Integrieren .
Aber Du darfst nach der Umschreibung nichts anderes Transportieren außer deinem
Sportgerät und dem Zubehör !!!!! Also mal eben schnell die Schränke bei Ikea holen ist
nicht und wäre Steuerhinterziehung
Gruß Hagen
hotrodmarco
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Beitrag von hotrodmarco »

Hy
Für andere Sachen zu transportieren habe ich etwas! Es geht hier wirklich nur um einen reinen kart Anhänger. Denn wenn wir fahren fahren wir mit vier karts zur kartbahn Inc Ersatzteile Reifen für alle vier karts! Und dieses ständige einladen ausladen nervt schon ganz schön, so das manche Wochenenden wegen lustlosigkeit einfach ausfallen gelassen werden. Wenn aber alles auf dem Hänger bleibt ohne sich die Frage zu stellen was für Reifen was für werzeug und und und einfach anhängen und losfahren.......
Hast du evtl gerade die schlusselnummern da von der Grünen Nummer ? Gerne auch per Pn....
Grüsse Marco
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b3ckstar
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Beitrag von b3ckstar »

Die Frage ist warum willst du die paar € Steuern dafür sparen. Ein Anhänger kostet doch wirklich nichts an Steuern?
Aber wenn du es unbedingt wissen willst kann ich gerne mal die § dazu durchschauen was alles gefordert wird. Ich arbeite zufälliger Weise beim TüV :D
hotrodmarco
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Beitrag von hotrodmarco »

Ich habe ja andere Transport Möglichkeiten bzw Hänger, nur jetzt noch einen!????? €€€€€€
Wir bezahlen sowieso schon genug an steuern und drum herum.......

Es ist ja auch Versicherung und Steuer und wenn ein Staat sowas anbietet warum auch nicht um wieder etwas zurück bekommen anstatt immer nur nehmen!

Es geht ja nicht um Steuerhinterziehung oder sonnst irgendwelche Straftaten sonder wirklich nur um einen reinen KART ANHÄNGER um das ständige umladen der Karts und Ersatzteile zu vermeiden!!!
Zuletzt geändert von hotrodmarco am Sa 15. Jun 2013, 17:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Tom
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Beitrag von Tom »

Ist eigentlich völlig unproblematisch.
Du baust den Anhänger komplett aus. Werkstatt, Reifenregal, Halterungen.
Dann fährst Du auf eine Waage und hebst den Waagschein gut auf.
Dann den Anhänger mit dem nötigsten Beladen. Reifen, Kart, Zelt und was so alles in den Halterungen festgemacht wird.
Jetzt zum TÜV fahren, nicht Dekra, GTÜ oder andere, da die das nicht dürfen.

Der TÜV sieht nun, dass du auch wirklich Karts transportierst. Der Waagschein ist wichtig, da das Leergewicht eingetragen wird. Sonst räumst Du alles beim TÜV aus und wieder ein.

Hat bei mir gut funktioniert. Bin allerdings nicht selbst hingefahren, sondern der Händler, der mir den neuen Hänger verkauft hatte. Habe ihn ausgebaut und beladen und dann zum Händler gestellt.

Grüße, Tom
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pehaha
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Beitrag von pehaha »

Sparen ist ja legal und löblich........

Aber wegen 22€ Steuern und 23,67€ Versicherung mache ich mir nicht son Stress. Zumal.....versichern mußt ihn eh......oder läuft der wie früher, über die Versicherung des Zugfahrzeugs.

Egal.....wegen der paar € mache ich keinen Behördenmarathon. :tongue:
( Es gibt auch ein Leben NACH dem Kart :D )
hotrodmarco
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Beitrag von hotrodmarco »

Nach wie vor Pkw Versicherung, aber bei einer hängergrösse die ich mir vorstelle reden wir von 100€!

@Tom: danke für die guten Tipps sowas wollt ich hören! :D
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Tom
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Beitrag von Tom »

Hallo Peter,

der Hänger läuft immer über die Versicherung des Zugfahrzeugs, sobald der angekoppelt ist.
Die Anhängerversicherung kommt dann ins tragen, wenn der Hänger einen Schaden verursacht, ohne dass er angekoppelt ist. Also beim rückwärts schieben nach dem abkoppeln, oder wenn er am Berg wegrollt, oder oder.

Mit grüner Nummer sollte man dann halt aufpassen, oder wenn der Schaden hoch ist ihn angekoppelt haben ;)


An den TS.
Man kann mit dem Hänger auch mal was anderes transportieren.
a) wenn es in Zusammenhang mit dem Sportgerät ist, man z.B. die Steine holt um die Garage für den Hänger zu bauen ;)
b) wenn man es beim Finanzamt anmeldet. Kostet für ein, zweimal im Jahr auch keine Steuer, weil der Aufwand zu groß wäre.

Da lobe ich mir die Holländer. Bis 750 Kg keine Zulassung, keine Steuer, kein Nix. Gleiche Nummer wie Zugfahrzeug drauf und gut ist.

Grüße, Tom
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Beitrag von pehaha »

Deshalb haben die alle ne Kupplung dran :tongue:

Ähm.......ein eigenständig zugelassener Anhänger mit eigenem Kennzeichen ist immer mit dem Zugfahrzeug versichert? Sicher?

Gut, ich habe den Hänger mit Werbung auch mal wo anders stehen, in so fern macht es dann Sinn, das er auch versichert ist, falls da mal was passiert.

Aber da werde ich meinem Vers-Fuzzi mal auf die Füße treten.

EDIT....
Pkw Anhänger Versicherung

Seit 2002 müssen PKW Anhänger in Deutschland separat versichert werden. Laut Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist der Halter eines Anhängers dazu verpflichtet „für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden … abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.“ ³ §1 PflVG.

Früher war der Anhänger über das Zugfahrzeug automatisch mitversichert. Er musste lediglich mit eigenem Kennzeichen für den Straßenverkehr zugelassen werden. Die Häufung von schweren Unfällen mit PKW Anhängern für den Gütertransport oder mit Wohnwagen-Anhängern veranlasste den Gesetzgeber, dazu eine Haftpflichtversicherung zwingend vorzuschreiben, damit auch der Halter des Anhängers für Schäden Dritter mithaftet. Aber auch bei Schäden durch stehende Anhänger gab es häufig Probleme mit der Schadenregulierung. Deshalb ist seit 2002 eine eigene Versicherung für diese Fahrzeuge zwingend erforderlich.
( Es gibt auch ein Leben NACH dem Kart :D )
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